Infos

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?


Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet.

Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.

Folgende Ärzte können ein Rezept (Heilmittelverordnung) verordnen:

  • Allgemeinmediziner
  • Kinderarzt
  • Hausarzt
  • HNO-Arzt
  • Kieferorthopäde
  • Neurologe


Wann muss ich Zuzahlungen leisten?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.


Was muss ich bei einem Therapiebesuch beachten?

Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass ein Therapiebesuch derzeit nur mit einer FFP-2 Atemschutzmaske oder vergleichbar gestattet ist.


Wir bitten daher um Verständnis, dass ohne Tragen eines FFP-Atemschutzes kein Zugang zur Praxis gewährt werden kann.