Sie sind Logopäde/Logopädin? Dann suchen wir vielleicht genau Sie!!!
Sind Sie auf der Suche nach Veränderung? Sie ertragen Ihre Minusstundenregelung nicht mehr oder Ihr Arbeitgeber begegnet Ihnen nicht auf Augenhöhe? Sie möchten Wertschätzung nicht nur hören, sondern auch erleben? Sie sind mit Ihrem Gehalt unzufrieden? Ihnen fehlen spezialisierte Kollegen an Ihrer Seite, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen? Sie bereiten Ihre Therapien noch zu Hause vor, weil Sie in der Praxis keine Zeit dafür haben? Das muss alles nicht sein! Trauen Sie sich und seien Sie offen für Veränderung!
Wir suchen für unsere Praxis in Wolmirstedt (ca. 20 km nördlich von Magdeburg) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vielleicht genau Sie!!!
Unsere Praxis existiert seit 11 Jahren und es werden die unterschiedlichsten Störungsbilder behandelt, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Kindersprache liegt. Eigene weitere Schwerpunkte können selbstverständlich gern mit eingebracht werden.
Bei uns erwartet Sie:
Wir wünschen uns von Ihnen:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und auf ein persönliches Kennenlernen. Gerne können Sie Ihre Bewerbung an info@logopaedie-teschner.de schicken oder rufen Sie uns einfach an.
Christin Teschner & Praxisteam
Schön, dass Sie auf uns aufmerksam geworden sind und unsere Website besuchen. Wir freuen uns sehr, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.
Wir sind eine logopädische Praxis in der Innenstadt von Wolmirstedt, die durch ihre 7 Therapeutinnen ein großes Spektrum an logopädischen Behandlungen durchführen kann. Jede von uns hat ihre eigenen Spezialisierungen. Lesen Sie gerne weiter unter „Das Team“, um nähere Informationen über uns zu erhalten.
Für Informationen in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken, sowie bei dazu auftretenden Problemen, stehen wir Ihnen persönlich und mit Hilfe dieser Homepage jederzeit zur Seite.
Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen telefonisch, per E-Mail oder auch in einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten zu dürfen.
Ihre Christin Teschner und Team
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet.
Folgende Ärzte können ein Rezept (Heilmittelverordnung) verordnen:
Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
In den meisten Fällen leider ja. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Erhalten Sie hier einen ersten Eindruck unserer Therapieräume und Warteflächen.